Happy Holiday Tours

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Happy Holiday Tours
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          Polenmarkt

                               Frankfurt Oder / Slubice                                                                

                                                44,00 €

 

                                                     jeden Samstag

 

                                                                             4,0  Stunden Aufenthalt

 

Zustiege:

   Wennigsen  Amtsgericht Kreuzung                      06.00 Uhr

   Wennigsen Bahnhof                                              06,10 Uhr  

   Gehrden CARRE Schulstraße                                 06.20 Uhr

   Gehrden Steintor Rückseite Rewe                        06.30 Uhr

   Ronnenberg Marktzentrum                                   06.40 Uhr

   Ronnenberg Busschleife OS                                  06.50 Uhr

   Empelde Ronnenberger/Mattfeldstr.                    07.00 Uhr

   Empelde P+R Auf dem Rade                                  07.10 Uhr

   ZOB Hannover                                                        07.25 Uhr

 

 

Mindestteilnehmertahl 25 Personen

 

Anmeldung unbedingt erforderlich

 

Allgemeine Informationen

 

Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

4 Std. Aufenthalt

Auf dem Markt können Sie in Euro und in Zloti bezahlen

 

 

Zollfreimengen

 

Tabakwaren

  • 800 Zigaretten oder
  • 400 Zigarillos oder
  • 200 Zigarren (Zigarren mit einem Höchstgewicht
  • von 3 Gramm pro Stück) oder
  • 1.000 Gramm Rauchtabak

Alkohol

  • 10 Liter Spirituosen und
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein, Sherry, Portwein, Marsala) und
  • 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und
  • 110 Liter Bier

Kaffee

  • 10 Kilogramm Röstkaffee oder löslicher Kaffee

Kraftstoff

  • Tankinhalt plus 20 Liter im Kanister

Waffen

Die Einfuhr von Waffen (auch Tränengassprays, Gaspistolen und Schreckschusspistolen) ist verboten.

Kulturgüter

Am 5. Juni 2010 trat eine Novellierung des Gesetzes vom 23. Juli 2003 über den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in Kraft, deren Bestimmungen die Ausfuhr von Antiquitäten aus Polen deutlich vereinfachen sollten. Einmalig genehmigungspflichtig ist die dauerhafte Ausfuhr einiger älterer und besonders wertvoller Gegenstände, die in bestimmten Kategorien nach Alter und Wert erfasst wurden. Eine Übersicht finden Sie - allerdings nur in polnischer Sprache - auf der folgenden Internetseite: isap.sejm.gov.pl/DetailsServlet?id=WDU20100750474. Die Ausfuhrgenehmigung erteilt der Minister für Kultur und Nationales Erbe.

Gegenstände, die nicht aufgeführt sind, dürfen ohne Genehmigung ausgeführt werden, sofern sie:

  • nicht in das Denkmalregister eigetragen sind
  • nicht Bestandteil öffentlicher Sammlungen sind
  • nicht zu musealen oder kirchlichen Inventaren oder zu nationalen bibliothekarischen Sammlungen gehören

Bei der Ausfuhr sollte man die entsprechenden Belege dabei haben, aus denen das Alter und der Preis der Antiquität hervorgeht.

 

 

Einige Bilder zum Kennen lernen

 

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© Reinhold Wruck