Polenmarkt
Frankfurt Oder / Slubice
44,00 €
jeden Samstag
4,0 Stunden Aufenthalt
Zustiege:
Wennigsen Amtsgericht Kreuzung 06.00 Uhr
Wennigsen Bahnhof 06,10 Uhr
Gehrden CARRE Schulstraße 06.20 Uhr
Gehrden Steintor Rückseite Rewe 06.30 Uhr
Ronnenberg Marktzentrum 06.40 Uhr
Ronnenberg Busschleife OS 06.50 Uhr
Empelde Ronnenberger/Mattfeldstr. 07.00 Uhr
Empelde P+R Auf dem Rade 07.10 Uhr
ZOB Hannover 07.25 Uhr
Mindestteilnehmertahl 25 Personen
Anmeldung unbedingt erforderlich
Allgemeine Informationen
Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
4 Std. Aufenthalt
Auf dem Markt können Sie in Euro und in Zloti bezahlen
Zollfreimengen
Tabakwaren
Alkohol
Kaffee
Die Einfuhr von Waffen (auch Tränengassprays, Gaspistolen und Schreckschusspistolen) ist verboten.
Kulturgüter
Am 5. Juni 2010 trat eine Novellierung des Gesetzes vom 23. Juli 2003 über den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in Kraft, deren Bestimmungen die Ausfuhr von Antiquitäten aus Polen deutlich vereinfachen sollten. Einmalig genehmigungspflichtig ist die dauerhafte Ausfuhr einiger älterer und besonders wertvoller Gegenstände, die in bestimmten Kategorien nach Alter und Wert erfasst wurden. Eine Übersicht finden Sie - allerdings nur in polnischer Sprache - auf der folgenden Internetseite: isap.sejm.gov.pl/DetailsServlet?id=WDU20100750474. Die Ausfuhrgenehmigung erteilt der Minister für Kultur und Nationales Erbe.
Gegenstände, die nicht aufgeführt sind, dürfen ohne Genehmigung ausgeführt werden, sofern sie:
Bei der Ausfuhr sollte man die entsprechenden Belege dabei haben, aus denen das Alter und der Preis der Antiquität hervorgeht.
Einige Bilder zum Kennen lernen